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Frage zum Thema Verkehrsrecht

Di 6. Mär 2012, 10:53

Vielleicht weiß jemand von euch da Bescheid, ich finde auch über Google nichts, was meine Frage beantwortet.

Ich habe gestern ein Knöllchen bekommen. Und zwar stand ich in einer Straße, an deren Anfang ein Schild "Anwohnerparken" steht. Allerdings stand ich hinter einer Einmündung, die meines Wissens nach ja die Beschilderung von vorher aufhebt. An der Ecke war kein weiteres Schild, für meine Begriffe war also ab da kein Anwohnerparken mehr. So, aber Folgendes kommt noch hinzu: Die Einmündung war eine verkehrsberuhigte Straße, endete also mit einer Bordsteinabsenkung. Heißt das dann, daß diese Aufhebung dann nicht gilt? Oder liegt das wieder mal im Ermessensspielraum des Streifenhörnchens und ist für die Provisionsaufbesserung? Ich würde dem Strafzettel eigentlich gerne widersprechen, aber nur, wenn ich dann keinen Strafbescheid riskiere.

Eigentlich wäre ich um keinen Preis in diesen Stadtteil mit dem Auto gefahren, aber durch den Streik der Öffis gestern in Frankfurt hatte ich kaum eine andere Möglichkeit.

Di 6. Mär 2012, 10:53

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

Mi 7. Mär 2012, 11:51

Genau das schreibe als Widerspruch - oder telefonier erst mal mit den Oberbonzen. Ach das mit dem Streik. Hier in der Wunderstadt, die nichts kann und hat, Koblenz, ist vor wenigen Jahren dies passiert: Heilig Abend, Christmesse in der größten Kirche. Während drin gebetet und zelebriert wurde, rannten draußen eifrig die Wi***er des OA - wohl EX-DDR-Denunzianten, rum und verteilten Knöllchen an den falsch parkenden Auros, die nur dort standen, weil man A gejammert hatte, es wäre nicht viel los zur Christmesse, B man so intelligent war, sämtliche Parkhäsuer geschlossen zu halten und C auch sonst keinen Parkraum abzusperren - das nachts um 12 in der Stadt, wo eh tote Hose herrschte.
DAS ist Koblenz, DAS ist Deutschland, aber es gab mächtig Stunk, und einige hatten wohl erfolgreich Widerspruch eingelegt.
Zuletzt geändert von LouZipher am Fr 9. Mär 2012, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

Fr 9. Mär 2012, 14:06

Das ist eine schwierige Frage Ulrike, die ich leider auch nicht beantworten kann. Wie ist die Idee, einfach mal in die nächste Fahrschule zu gehen, und einfach mal zu fragen? Würde ich so machen, außer keiner Antwort kann ja (fast) nichts passieren.

Lou, die Story ist so etwas von scheußlich, dass ich froh bin, nicht in Koblenz zu leben. Das ist doch wirklich die Krönung der städtischen Gier!!!

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

Sa 10. Mär 2012, 02:02

So gesehen ist Koblenz überall; im letzten ADAC-Heft wurde berichtet, wie man die Autofahrern über die Fahrzeugbreite an Autobahnbaustellen (da, wo die Fahrspuren verschmälert werden; es geht hierbei um die linke Spur) am Popo zwackt. Du fährst mit Deinem Auto daher, und bekommst ne Knolle, weil Dein Auto breiter ist als 200 cm (ob die Zahlen korrekt sind, weiß0 ich nicht mehr, aber dem Sinn nach passt es). Du guckst in deinen Schein, da steht dann z.B. 197 cm. Polizeitechnisch wird aber die komplette Breite des KFZ gewertet, die z.B. bei 220 cm liegt. Wieso? Weil die Angabe im Schein die Fahrzeugbreite meint OHNE Außenspiegel.
Nachgefragt, hieß es, man könne nix machen, es wäre eine EU-Vorgabe - mal wieder die EU.
Man KÖNNTE aber, bis diese Sachlage geklärt wäre, auf diese Kontrollen verzichten - was man offensichtlich auch nicht tut - also so unschuldig sind die Säcke dann doch nicht.

Aber ja, Koblenz ist schon ein seltsames Pflästerchen ... ;)

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

Sa 10. Mär 2012, 17:24

In Frankfurt wird das regelmäßig gemacht. Beispiel Batschkapp. Drinnen geht Konzert los, draußen geht die Knöllchenschreiberei los. Pffff...

Ob die einem in einer Fahrschule Antwort geben, solange man nichts latzt? In meiner alten Fahrschule wäre das jedenfalls nicht passiert. *lol* Aber danke für den Tip, Pia. Gekotzt habe ich allerdings, als ich den Strafzettel umgedreht habe. Die arbeiten mit Smileys!!! "Wir würden uns :), wenn Sie... blahblahblah..." Ich dachte, ich seh nicht recht. Kann man vielleicht auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren? Unzurechnungsfähigkeit der Stadtverwaltung? :wall:

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

So 11. Mär 2012, 09:16

Tja, da wollen Sie wohl besonders 'locker' oder modern erscheinen. Das sich die Empfänger eine Knöllchens da natürlich eher verar.... äh, veralbert vorkommen, soweit reicht die Vorstellungskraft offenbar nicht.

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

So 11. Mär 2012, 10:51

Vielleicht sollte ich das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung zurückschicken mit dem Kommentar "ROFL".

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

Di 22. Mai 2012, 22:07

Oder du sorgst für nachhaltige zusätzliche Arbeit im Amt, indem du einen einzigen Cent mehr überweist, als gefordert. Das bringt die Buchhaltung gut in Trab, denn sie werden wegen dem einen cent einen ziemlich hohen Buchungsaufwand haben (extra treuhänderisches Konto in den Büchern einrichten, den zahlungseingang wegen dem einen cent auseinander"buchen", die Märchensteuer auseinanderrechnen, u.s.w. und beim Bilanzabschluss müssen sie das nette centilein auch noch extra irgendwie oder irgendwo vermerken, quasi das treuhänderische Konto irgendwo aufführen...das gibt ein schönes Chaos^^.

Re: Frage zum Thema Verkehrsrecht

Mi 23. Mai 2012, 07:20

*lol* Jetzt ist eh zu spät, aber da ich selber schon mal in einer Buchhaltung gearbeitet habe, brächte ich das nicht übers Herz, Inse. Die armen Buchhaltungsschweinchen können ja auch nichts dafür.
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